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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen sowie Werk- und Dienstleistungen des Auftragnehmers gegenüber Verbrauchern, Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Ausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Angebot, Leistungsverzeichnis und/oder der Auftragsbestätigung.
- Zusatz- und Änderungsleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
§ 4 Preise
- Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise, sofern nicht anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Preisänderungen aufgrund gestiegener Material-, Energie- und Personalkosten bleiben vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und sich nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen der für die Leistung maßgeblichen Kosten ergeben.
§ 5 Anfahrt und Arbeitszeit
- Anfahrts-, Arbeits- und Wartezeiten werden nach der vereinbarten Vergütung berechnet. Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gelten als Arbeitszeit.
- Für Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze sowie Notdienste können die vereinbarten Zuschläge berechnet werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten
- Der Auftraggeber hat rechtzeitig Zugang zu den für die Arbeiten erforderlichen Bereichen zu gewährleisten.
- Strom, Wasser sowie die notwendige Infrastruktur sind bereitzustellen.
§ 7 Ausführung der Arbeiten
- Die Arbeiten werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen technischen Regeln, insbesondere den anwendbaren DIN- und VDE-Bestimmungen, ausgeführt.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Nachunternehmer einzusetzen.
§ 8 Termine und Fristen
- Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich angemessen, wenn deren Einhaltung durch Umstände verhindert oder wesentlich erschwert wird, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere höhere Gewalt, Streik, erhebliche Lieferengpässe sowie Verzögerungen durch Behörden oder sonstige Dritte.
§ 9 Abnahme
- Die Leistung gilt nach Inbetriebnahme oder Nutzung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
§ 10 Rechnungsstellung und Zahlung
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Abschlagszahlungen können entsprechend dem Bau- bzw. Leistungsfortschritt oder aufgrund gesonderter Vereinbarung verlangt werden.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Material und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 12 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu leisten. Hierzu ist ihm eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung einzuräumen.
- Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
§ 13 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 14 Sicherheits- und Notdienstarbeiten
- Bei unmittelbar drohenden Gefahren für Personen, Gebäude, Anlagen oder Sachen dürfen erforderliche Sicherungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen unverzüglich durchgeführt werden.
- Notdiensteinsätze, einschließlich Anfahrt, Fehlersuche und erforderlicher Notreparaturen, werden gesondert berechnet.
§ 15 Wartung und Prüfungen
- Wartungsleistungen und wiederkehrende Prüfungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt oder vertraglich vereinbart wurden.
§ 16 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
§ 17 Urheberrechte
- An vom Auftragnehmer erstellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Programmierungen und sonstigen Unterlagen verbleiben die Urheber- und sonstigen Schutzrechte beim Auftragnehmer bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 18 Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften eingeschränkt werden.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
§ 19 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 20 Photovoltaikanlagen
- Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind unverbindliche Prognosen und stellen keine Garantie für einen bestimmten Ertrag dar.
- Verzögerungen, die ausschließlich auf Entscheidungen oder Bearbeitungszeiten von Netzbetreibern, Behörden oder sonstigen Dritten beruhen und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
§ 21 Batteriespeicher
- Batteriespeicher unterliegen einem technisch bedingten Alterungs- und Kapazitätsverlust. Eine Verringerung der Speicherkapazität aufgrund üblicher Alterung stellt für sich allein keinen Mangel dar.
§ 22 Wallboxen
- Installationen erfolgen nach TAB, VDE und Netzbetreibervorgaben.
§ 23 Smart Home / KNX
- Programmierungen und Konfigurationen erfolgen entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
- Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Funktionsumfangs gelten als Zusatzleistung und werden gesondert vergütet.
§ 24 Netzwerk- und Datentechnik
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen von Providern, Cloud-Diensten oder sonstigen Fremdsystemen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
§ 25 DGUV-V3 Prüfungen
- Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 stellen eine Feststellung des Zustands der geprüften Anlage bzw. des geprüften Betriebsmittels zum Zeitpunkt der Prüfung dar.
§ 26 Baustromanlagen
- Baustromanlagen dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften genutzt werden.
§ 27 Netzbetreiber und Behörden
- Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Freigaben oder Bearbeitungszeiten von Netzbetreibern, Behörden oder sonstigen Dritten.
§ 28 Materiallieferungen
- Gleichwertige Ersatzprodukte dürfen verwendet werden, sofern dadurch die vereinbarte Funktion und Qualität nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
§ 29 Dokumentation
- Dokumentationen werden digital oder in Papierform entsprechend der jeweiligen Vereinbarung bereitgestellt.
§ 30 Notdienst und Störungsbeseitigung
- Anfahrt, Fehlersuche, Arbeitszeit, Messungen, Sicherungsmaßnahmen, Notreparaturen und eingesetztes Material sind vergütungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn eine vollständige Störungsbeseitigung nicht möglich ist.
§ 31 Sicherheitsabschaltungen
- Bei Gefahr für Personen, Gebäude oder Anlagen ist der Auftragnehmer berechtigt, betroffene Anlagen oder Anlagenteile außer Betrieb zu nehmen oder vom Netz zu trennen, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
§ 32 Wartung technischer Anlagen
- Unterlassene Wartung kann Garantie- und Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen.
§ 33 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
- Gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum an gelieferten Waren und Materialien bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.